Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

§ 1 Geltungsbereich und Vertragspartner
(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend „AGB“) gelten für alle Verträge, Lieferungen und sonstigen Leistungen von Karl Ulbrich WP-Entwicklung & SEO (nachfolgend „Dienstleister“) gegenüber seinen Kunden.

(2) Das Angebot des Dienstleisters richtet sich ausschließlich an Unternehmer im Sinne des § 14 BGB, juristische Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliche Sondervermögen (nachfolgend „Kunde“). Verbraucher im Sinne des § 13 BGB werden nicht bedient.

(3) Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden werden nur dann und insoweit Vertragsbestandteil, als der Dienstleister ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zugestimmt hat.

§ 2 Vertragsgegenstand und Leistungsumfang
(1) Der Dienstleister bietet Dienstleistungen in den Bereichen WordPress-Webentwicklung, Suchmaschinenoptimierung (SEO) sowie fortlaufende Wartung und technische Betreuung von WordPress-Webseiten an.

(2) Der konkrete Leistungsumfang, die Vergütung sowie spezifische Projektphasen oder Laufzeiten werden im jeweils individuellen Angebot bzw. im Vertrag (z. B. Wartungsvertrag) geregelt.

(3) Soweit nicht ausdrücklich anders vereinbart, schuldet der Dienstleister bei SEO-Dienstleistungen die Erbringung einer fachgerechten Beratung und Umsetzung der vereinbarten Maßnahmen, nicht jedoch das Erreichen bestimmter Platzierungen (Rankings) in Suchmaschinen, da diese vom Algorithmus der jeweiligen Suchmaschinenbetreiber abhängen.

§ 3 Vertragsschluss
(1) Die Angebote des Dienstleisters sind freibleibend und unverbindlich, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich gekennzeichnet sind.

(2) Die Bestellung oder Beauftragung durch den Kunden gilt als verbindliches Vertragsangebot. Ein Vertrag kommt erst durch die schriftliche Auftragsbestätigung des Dienstleisters oder durch den Beginn der Ausführung der Dienstleistung durch den Dienstleister zustande.

§ 4 Mitwirkungspflichten des Kunden
(1) Der Kunde ist verpflichtet, den Dienstleister bei der Erbringung der vertraglich vereinbarten Leistungen nach Kräften zu unterstützen. Dazu gehört insbesondere die rechtzeitige, vollständige und kostenfreie Bereitstellung aller benötigten Informationen, Texte, Bilder, Zugangsdaten (z. B. zum WordPress-Dashboard, Hosting, FTP) und sonstiger Materialien.

(2) Der Kunde versichert, dass alle von ihm bereitgestellten Inhalte (z. B. Texte, Logos, Fotos) frei von Rechten Dritter sind und nicht gegen geltendes Recht verstoßen. Der Dienstleister ist nicht verpflichtet, die Materialien auf rechtliche Zulässigkeit zu prüfen. Der Kunde stellt den Dienstleister von allen Ansprüchen Dritter wegen Rechtsverletzungen frei.

(3) Verzögert sich die Leistungserbringung des Dienstleisters, weil der Kunde seinen Mitwirkungspflichten nicht nachkommt, verlängern sich die vereinbarten Fristen entsprechend.

§ 5 Abnahme bei Webentwicklungsprojekten
(1) Nach Fertigstellung einer Webseite oder eines definierten Projektmeilensteins wird der Dienstleister den Kunden zur Abnahme auffordern.

(2) Der Kunde ist verpflichtet, die erbrachte Leistung innerhalb von 7 Werktagen nach Aufforderung zu prüfen und eventuelle Mängel schriftlich zu rügen. Liegen keine wesentlichen Mängel vor, hat der Kunde die Abnahme zu erklären.

(3) Die Leistung gilt als abgenommen, wenn der Kunde innerhalb der 7-tägigen Frist keine Mängel rügt, das Endprodukt produktiv nutzt (z. B. die Webseite live schaltet) oder die Rechnung des Dienstleisters vorbehaltlos bezahlt.

§ 6 Vergütung und Zahlungsbedingungen
(1) Die Vergütung richtet sich nach dem individuellen Angebot bzw. Vertrag. Alle Preise verstehen sich zuzüglich der jeweils geltenden gesetzlichen Umsatzsteuer.

(2) Sofern nicht anders vereinbart, sind Rechnungen für einmalige Dienstleistungen (z. B. Webseitenerstellung) wie folgt zur Zahlung fällig:
50 % der Gesamtsumme als Anzahlung bei Auftragserteilung.
50 % der Gesamtsumme nach Fertigstellung und Abnahme des Projekts.

(3) Rechnungen für fortlaufende Dienstleistungen (z. B. Wartungsverträge) sind im Voraus zum jeweils vereinbarten Abrechnungszeitraum (z. B. monatlich oder quartalsweise) fällig.

(4) Der Kunde kommt ohne Mahnung in Verzug, wenn er nicht innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsdatum zahlt.

§ 7 Laufzeit und Kündigung bei Wartungsverträgen
(1) Sofern im Wartungsvertrag nicht anders geregelt, werden Verträge über fortlaufende Leistungen auf unbestimmte Zeit geschlossen.

(2) Die ordentliche Kündigungsfrist beträgt, sofern im Angebot nicht abweichend definiert, 4 Wochen zum Ende des laufenden Abrechnungsmonats. Die Kündigung bedarf der Textform (z. B. E-Mail).

(3) Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Ein wichtiger Grund liegt für den Dienstleister insbesondere dann vor, wenn der Kunde mit der Zahlung der Vergütung für mehr als zwei Monate in Verzug ist oder seine Mitwirkungspflichten nachhaltig verletzt.

§ 8 Haftung
(1) Der Dienstleister haftet unbeschränkt bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit, bei Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie nach den Vorschriften des Produkthaftungsgesetzes.

(2) Bei leicht fahrlässiger Verletzung einer Pflicht, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf (Kardinalpflicht), ist die Haftung des Dienstleisters auf den Betrag des vorhersehbaren, vertragstypischen Schadens begrenzt.

(3) Eine weitergehende Haftung des Dienstleisters ist ausgeschlossen. Insbesondere haftet der Dienstleister nicht für Umsatzverluste, entgangenen Gewinn oder Ranking-Verluste bei Suchmaschinen, die durch Änderungen der Suchmaschinen-Algorithmen oder technische Störungen außerhalb des Einflussbereichs des Dienstleisters entstehen.

§ 9 Schlussbestimmungen
(1) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.

(2) Sofern es sich beim Kunden um einen Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder um ein öffentlich-rechtliche Sondervermögen handelt, ist der Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag der Geschäftssitz des Dienstleisters.

(3) Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam oder undurchführbar sein oder nach Vertragsschluss unwirksam oder undurchführbar werden, bleibt davon die Wirksamkeit des Vertrages im Übrigen unberührt.

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